AGB
AGB von VISUAL GRAPHICS® Werbeagentur
1 Allgemeines
- Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen mit der Firma VISUAL GRAPHICS® Werbeagentur, Inhaber: Bodo Lebbing, Am Engelradingbach 39, 46325 Borken, Deutschland (folgend VISUAL GRAPHICS).
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch VISUAL GRAPHICS bestätigt wurden.
2 Auftragserteilung / Dienstleistungsvereinbarung
- Unsere Angebote sind freibleibend und können bis zur rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung jederzeit widerrufen werden. Alle Preise gelten exkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Auftragserteilung bedarf einer schriftlichen Bestätigung, diese kann sowohl auf dem Postweg, als auch per E-Mail oder Fax übermittelt werden.
Bestellungen des Auftraggebers werden von VISUAL GRAPHICS durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung durch Rechnung per E-Mail oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragserteilung als anerkannt.
- Der Auftraggeber liefert unentgeltlich alle Daten, Zugänge, Informationen, die zur Erstellung des Auftrags notwendig sind, in digitaler Form. Abschreibarbeiten und Einscannen von Grafiken werden gesondert berechnet.
- Die zur Fertigstellung eines Auftrages benötigten Daten (Texte, Bilder, Tonmaterial, etc.) werden vom Auftraggeber in einem Zeitraum bis max. 8 Wochen nach Vertragsabschluss geliefert. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt. Wird die Fertigstellung eines Auftrages durch fehlende Daten behindert, ist VISUAL GRAPHICS berechtigt, das Projekt mit den bis dahin vorliegenden Daten abzuschließen, und in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, VISUAL GRAPHICS unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung relevant sein können und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie VISUAL GRAPHICS unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von VISUAL GRAPHICS oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.
- An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Verwender sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle des Ausbleibens eines Vertragsschlusses unverzüglich zurückzugeben.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen VISUAL GRAPHICS, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht dadurch nicht. Dies gilt auch, wenn wichtige Termine oder Ereignisse für den Auftraggeber nicht eingehalten werden können oder dadurch nicht stattfinden.
- Sofern für Aufträge der Abschluss einer Einwilligungserklärung zur Datennutzung erforderlich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von VISUAL GRAPHICS gestellte Einwilligungserklärung vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
3 Abnahme
- Der Auftraggeber hat die von VISUAL GRAPHICS gelieferten Entwürfe / Korrekturabzüge sowie die zur Korrektur versandten Vor- und Zwischen- ergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Korrekturwünsche sind VISUAL GRAPHICS innerhalb von 5 Werktagen schriftlich per E-Mail anzuzeigen.
- Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung binnen 10 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme als erfolgt, insofern keine Korrekturwünsche gemeldet wurden.
- Nach einer Abnahme / Freigabe der Arbeiten können keine Mängelansprüche mehr geltend gemacht werden.
4 Leistungen Dritter
- VISUAL GRAPHICS ist berechtigt, entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder entsprechende Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
- Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und VISUAL GRAPHICS haben. VISUAL GRAPHICS wird dem Auftraggeber über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und VISUAL GRAPHICS so früh wie möglich unterrichten. VISUAL GRAPHICS und der Auftraggeber werden, sofern erforderlich, gemeinsam eine Anpassung des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses vereinbaren.
- VISUAL GRAPHICS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. VISUAL GRAPHICS trifft keine Überwachungspflicht.
- Mit der Beauftragung von Leistungen Dritter gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter automatisch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VISUAL GRAPHICS über.
5 Urheberrecht und Copyright
- VISUAL GRAPHICS behält die Urheberrechte der erbrachten Leistungen. Erst mit der vollständigen Bezahlung übergehen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber.
- Mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. VISUAL GRAPHICS prüft nicht, ob Bild-, Text-, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erstellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Der Auftraggeber hat VISUAL GRAPHICS von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- Eine Nutzung unserer Arbeiten / Werke, insbesondere durch Dritte, muss von VISUAL GRAPHICS autorisiert werden. Über den Umfang der Nutzung steht VISUAL GRAPHICS ein Auskunftsanspruch zu.
- VISUAL GRAPHICS darf die von ihm entwickelten Arbeiten / Werke / Websites angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung nutzen. Diese Nutzung und werbliche Verwendung kann auf Wunsch durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen VISUAL GRAPHICS und dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden. Vereinbarungen sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
- Von VISUAL GRAPHICS erstellte Arbeiten / Werke / Websites sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Urheber ist VISUAL GRAPHICS. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar (§ 29 S. 2 UrhG).
6 Zahlung
- Die Vollständige Honorar-Zahlung ist nach Abnahme der Leistungen fällig. Bei Aufträgen, deren Wert EUR 1.000 überschreitet, ist VISUAL GRAPHICS berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% der veranschlagten Auftragskosten zu verlangen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an VISUAL GRAPHICS zu überweisen.
- Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
- Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
- Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich VISUAL GRAPHICS das Recht vor, Websites bis zum Zahlungseingang zu sperren, sowie Mahn- und Inkassogebühren geltend zu machen.
7 Drucksachen Liefermengen
Eventuelle Mehr- oder Minderlieferungen bei Drucksachen von bis zu 10% der Bestellmenge sind technisch bedingt und werden bei Auftragserteilung vom Besteller akzeptiert. Die Mengen werden in diesem Fall entsprechend angerechnet.
8 Nutzungsrechte
- Nutzungsrechte werden auf Basis des aktuellen AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) erteilt.
- VISUAL GRAPHICS überträgt dem Auftraggeber / der Auftraggeberin die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (0,2) übertragen. Eine Medien übergreifende Mehrfachnutzung, auch in Teilen oder Auszügen, ist nicht gestattet und bedarf der Zustimmung oder der gesonderten Vergütung der Agentur. Bei Bedarf können schriftlich gesonderte Eigentumsrechte vereinbart werden. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben bei VISUAL GRAPHICS.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen VISUAL GRAPHICS und der Auftraggeberin / dem Auftraggeber, da es sich in allen Fällen um geistiges Eigentum von VISUAL GRAPHICS handelt. Im Falle einer Nicht-Beauftragung und gleichzeitigen Nutzung (auch in Auszügen) von dem Auftraggeber durch VISUAL GRAPHICS zur Ansicht gestellten Unterlagen, ist ein Honorar in Höhe von EUR 1.000,00 zzgl. Mehrwertsteuer unverzüglich zu entrichten. Eine Veränderung unserer Werke, insbesondere durch Dritte, muss von VISUAL GRAPHICS autorisiert werden. Im Falle einer Nichterteilung des Auftrages oder eines Widerrufes sind alle Unterlagen, welche VISUAL GRAPHICS dem Auftraggeber überlassen hat, VISUAL GRAPHICS unverzüglich zurückzugeben.
- VISUAL GRAPHICS hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt VISUAL GRAPHICS zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. der nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Weist der Auftraggeber / die Auftraggeberin nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe der Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
- Vorschläge der Auftraggeberin / des Auftraggebers oder ihre / seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
9 Eigentumsvorbehalt
VISUAL GRAPHICS ist nicht verpflichtet Arbeiten (offene Dateien), die am Comupter erstellt wurden, an den Auftraggeber / die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Herausgabe von offenen Dateien, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat VISUAL GRAPHICS dem Auftraggeber / der Auftraggeberin offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von VISUAL GRAPHICS geändert, genutzt und vervielfältigt werden (Urheberrecht und Copyright).
10 Webdesign Aufträge
- Die Einstellung der Website in das World Wide Web, deren Speicherung bei einem Service Provider (Telekommunikationsdiensteanbieter), die dauernde Pflege der Website sowie die Beschaffung der Internet-Domain und eines Zugangs zum Internet sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl eines geeigneten Providers.
- Suchmaschinenoptimierungen (SEO), die über die Angabe der Meta Tags hinausreichen, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sind solche Lösungen erwünscht, können diese durch externe Spezialisten beauftragt werden. Sprechen Sie uns bitte darauf an.
- VISUAL GRAPHICS ist für die Inhalte, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist VISUAL GRAPHICS nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte VISUAL GRAPHICS wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich die Auftraggeberin / der Auftraggeber, VISUAL GRAPHICS von jeglicher Haftung freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- VISUAL GRAPHICS haftet nicht für Folgen aufgrund technischer Probleme des gewählten Providers, z.B. Nicht-Erreichbarkeit der Website etc. Es gelten die AGB des entsprechenden Providers.
- Eine regelmäßige Datensicherung gehört nicht zum Vertragsumfang. Sprechen Sie uns, insbesondere bei Datenbanksicherungen, gerne darauf an.
- Bei einem Content Management System (CMS) erhält die Auftraggeberin / der Auftraggeber einen Zugang zur Pflege Ihrer / seiner Daten. Der administrative Zugang auf das System wird nur nach vorheriger Absprache bereitgestellt, und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch VISUAL GRAPHICS. Bitte sprechen Sie uns vor Auftragsvergabe darauf an.
- VISUAL GRAPHICS ist berechtigt den Hinweis „Webdesign: VISUAL GRAPHICS“ mit Link zur Website von VISUAL GRAPHICS im unteren Bereich der erstellten Website zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Website und entspricht im allgemeinen in der Erstellung von Websites der üblichen Praxis.
- VISUAL GRAPHICS hat, wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt, das Recht das erstellte Design auf der Website von VISUAL GRAPHICS als Referenz zu präsentieren und auch einen Link zur Website (zum Projekt) setzen zu dürfen.
- Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (max. eine Arbeitswoche, 5 Arbeitstage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 2 Wochen (10 Arbeitstage) nach Übergabe der Entwürfe keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Entwürfe als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Entwürfe zu erfolgen.
11 Hinweise zur Künstlersozialabgabepflicht
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr.7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen verpflichtet, an die KSK (Künstlersozialkasse) eine Künstlersozialabgabe zu entrichten, die regelmäßig Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei uns als Agentur in Auftrag geben. Deren Prozentsatz entspricht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Zur Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Künstlersozialabgabe gehören gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten.
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören nur Zahlungen an: Juristische Personen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG, eingetragener Verein, eingetragene Genossenschaft, KG auf Aktien) und GmbH & Co KG sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Anstalten, Körperschaften und Stiftungen).
Als selbstständige Künstler (in der Rechtsform eines Einzelunternehmens) entsprechen wir nicht diesen Unternehmensformen - gezahlte Entgelte an uns fallen in die Bemessungsgrundlagen unserer Auftraggeber. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KSK (FAQ für Unternehmen und Verwerter), oder bei Ihrem Steuerberater.
12 Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch VISUAL GRAPHICS in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist.
- Der Kunde willigt ein, dass seine Daten, soweit dies für die Erfüllung der Aufträge des Auftraggeber notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, wie z.B. bei der Suchmaschinen- oder Domainanmeldung.
13 Haftung
- Suchmaschinen-Eintragung / Optimierung
Suchmaschineneintragung wird von VISUAL GRAPHICS angeboten, jedoch wird keine Aufnahme in die bestimmte Suchmaschinen garantiert, da dafür nur die Suchmaschinenbetreiber verantwortlich sind. Desweiteren wird VISUAL GRAPHICS gesamtes Wissen bei der Suchmaschinenoptimierung anwenden, jedoch können keine Platzierungen garantiert werden. - Domainnamen / Speicherplatz
VISUAL GRAPHICS garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. - Aktualisierung
Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch VISUAL GRAPHICS ausgeschlossen. - Content-Management-Systeme
Alle Module und Anwendungen sind OpenSource-Software und wurden nicht von VISUAL GRAPHICS selbst entwickelt. Soweit bekannt und getestet, entsprechen sie aktuellen Standards. Zusätzliche (und mögliche) Sicherheitsmaßnahmen und Erweitungen der Funktionalität sind nicht im Auftrag inbegriffen. Fehler bei der Ausführung der Website, Sicherheitslücken etc., die durch künftige Abweichungen von diesen Standards (z.B. neue, nicht webkonforme Browserfabrikate, Angiffe durch noch nicht verifizierte Viren etc.) oder durch technische Defizite oder Änderungen Dritter (z.B. Internet Provider-Dienste, Anwenderfehler) entstehen, befinden sich außerhalb der Verantwortlichkeit von VISUAL GRAPHICS und sind demnach nicht Teil dieses Auftrags.
Mit einem Wartungsvertrag erhöhen sie die Sicherheit und die Funktionalität Ihrer Website. Sprechen Sie uns bitte darauf an. - Computerviren
VISUAL GRAPHICS überprüft alle Daten, die an den Auftraggeber zurückgeliefert werden, mit aktuellen Virenscannern auf Virenbefall. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Datenträgern oder Programm-CD's kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. - Datensicherung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Sicherungskopie der an VISUAL GRAPHICS gelieferten Daten zu machen.
14 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Borken.
15 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.