Strenge Grenzen für den Einsatz von Cookies
Bundesgerichtshof folgt dem EuGH (Europäische Gerichtshof)
Internetnutzer müssen dem Einsatz so gen. Werbe-Cookies nun aktiv zustimmen. Voreinstellungen sind gemäß dem Bundesgerichtshof nicht zulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits im Oktober letzten Jahres, für eine erforderliche Einwilligung müsse der Nutzer selbst aktiv den Cookies zustimmen. Eine Einwilligung durch voreingestellte aktivierte Kästchen reiche nicht aus. Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II
VISUAL GRAPHICS® Werbeagentur hat aufgrund des EuGH Urteils bereits zum Jahresanfang 2020 betroffene Websitebetreiber informiert, und Websites auf Wunsch entsprechend aktualisiert.
Neue Websites aus unserer CMS Webentwicklung sind standardmäßig entspr. ausgestattet. Sprechen Sie uns gerne darauf an.